Vorsicht bei Hagelschäden
​
In den Hagelschadengefährdeten Regionen befürchten die Autofahrer in diesen Monaten wieder sogenannten "Hagelschlag", durch den in Sekundenschnelle erhebliche Schäden am Fahrzeug verursacht werden.
Neben dem Ärger über das von kleinen Kratern übersäte Auto, kommt dann auch oft noch der Ärger über die Abwicklung des Schadens mit der eigenen Kaskoversicherung hinzu. Auslöser einer zunehmenden Zahl von Sachverständigenverfahren und Anfragen bei dem größten Verband qualifizierter Kfz-Sachverständiger, sind Auseinandersetzungen über die geeignete Reparaturmethode zur Behebung der Hagelschadendellen. Zu dem Stichwort "sanfte Reparaturmethode" hat sich ein Verfahren etabliert, dass von einem Ausdrücken der Hageldellen ausgeht, ohne dass Lackierungen oder Spachtelarbeiten erforderlich wären.
Das Problem liegt nun darin, dass längst nicht jeder Hagelschaden durch die "sanfte Reparaturmethode" behoben werden kann, Versicherer jedoch dennoch bei Ihren Entschädigungszahlungen die erheblich geringeren Aufwendungen für eine "sanfte Reparaturmethode" zugrunde legen. Ein zweites Problem liegt darin, dass nur wenige Kfz-Reparaturbetriebe in der Lage sind, diese Reparaturmethode auch fehlerfrei anzuwenden. Hat der Versicherungsnehmer Zweifel, ob der Schaden, wie ihn der Versicherer festgestellt hat, auch mit der vorgegebenen Reparaturmethode zu beheben ist, sollte er in seinem Vertrauensbetrieb oder bei einem Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens nachfragen, ob die Schadenfeststellung des Versicherers nachvollziehbar ist. Eine derartige Überprüfung wird von Sachverständigen, zumeist zu einem geringen Pauschalpreis vorgenommen. Ergeben sich aus der Bewertung des Sachverständigen Unterschiede oder ergibt sich aus den Auskünften des Kfz-Reparaturbetriebes, dass vorliegend eine Neulackierung erforderlich ist, sollte der Versicherungsnehmer seine Versicherung unverzüglich zur Zahlung auffordern und sobald diese die Zahlung ablehnt, das sogenannte "Sachverständigenverfahren" gemäß § 14 der Versicherungsbedingungen AKB einleiten. Im Rahmen des Sachverständigenverfahrens, versuchen sich ein Sachverständiger des Versicherers sowie ein benannter Sachverständiger des Versicherungsnehmers gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Obmannes, über die tatsächliche Höhe des Schadens zu verständigen.
Sollten Sie sich die Schadensumme auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) aber trotzdem eine Reparatur ausführen, lassen Sie sich von der Werkstatt Ihres Vertrauens oder vom Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens eine Reparatur des Fahrzeuges bestätigen und schicken Sie diese Bestätigung an Ihre Kfz-Versicherung. Dieses ist notwendig, damit Sie im Falle eines erneuten Hagelschadens an Ihrem Fahrzeug, Anspruch auf eine Regulierung des neuen Hagelschadens haben. Liegt der Kfz-Versicherung dann keine Reparaturbestätigung vor, kann Ihnen der Regulierungsanspruch durch Ihre Kfz-Versicherung versagt werden.
​
(Auszüge aus einer Info des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-)
​